Die Genossenschaft
der Eisenbahner

gemeinsam
auf sicherem Weg

FAIRbind' Dich!

Wir stehen für: Selbsthilfe, Selbstverantwortung,
Selbstverwaltung

#gemeinsam.zukunft.bewegen

Hast du Interesse an weiteren Informationen ?
Dann schau dir hier unseren Erklärfilm an.

Die Höhe eines Genossenschaftsanteils ist in der Satzung im § 4 (1) geregelt und beträgt 500,00 €. Er ist sofort in voller Höhe einzuzahlen.

Weiter ist ein „Eintrittsgeld“ in Höhe von 100,00€ (Satzung § 4(5)) bei Übernahme des ersten Geschäftsanteils zu zahlen.

Die Genossenschaft wird mit dem Geschäftsbetrieb etwa acht Monate nach Gründung erste Mitarbeiterverleihe betreiben können. Demnach ist der Zeitpunkt für eine Gewinnerwartung davon abhängig, wie schnell und wieviel Mitarbeiter verliehen werden können.

Gewinne werden nach Beschluss der Generalversammlung der Mitglieder automatisch ausgezahlt.

Genossenschaftsanteile sind Geschäftsanteile an der Genossenschaft. In Genossenschaften schließen sich Menschen zusammen, um zum Wohle aller Mitglieder gemeinsam geschäftlich zu wirtschaften und damit für alle Genossenschaftsmitglieder Gewinne zu erwirtschaften.

Genossenschaftsanteile werden in der Regel verwendet, um die Sicherheit und Stabilität der Gemeinschaft zu gewährleisten.